Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist Heilpraktikern die Durchführung von Eigenbluttherapien, zu denen auch das Vampirlifting/PRP-Therapie zählt, nicht mehr erlaubt.
Die Anwendung von Eigenblutbehandlungen durch Heilpraktiker*innen wird von zwei Gesetzen erfasst. Einmal vom Transfusionsgesetz/TFG (seit 1998) und jetzt auch durch das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung /GSAV, das am 16. August 2019 in Kraft getreten ist.